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   BGH, 03.07.1956 - VI ZR 59/55   

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https://dejure.org/1956,1199
BGH, 03.07.1956 - VI ZR 59/55 (https://dejure.org/1956,1199)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1956 - VI ZR 59/55 (https://dejure.org/1956,1199)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1956 - VI ZR 59/55 (https://dejure.org/1956,1199)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Pflichten des Kraftfahrers beim Vorbeifahren an einem am Straßenrand abgestellten Fahrzeug

Papierfundstellen

  • DB 1956, 964
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.1953 - I ZR 162/52

    Mangel eines verkauften Pkw bei fehlender Übereinstimmung mit dem Kfz-Brief

    Auszug aus BGH, 03.07.1956 - VI ZR 59/55
    Seinem Urteil läßt sich auch nicht entnehmen, daß es, wie die Revision meint, verkannt hätte, daß bei der Schadensabwägung in erster Linie von dem Maße der Verursachung auszugehen ist, in dem die Beteiligten zu der Entstehung des Schadens beigetragen haben (vgl. u.a. BGH DAR 1954, 14 = VRS 6, 11 = VersR 1954, 59 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Celle, 06.11.2018 - 14 U 61/18

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit der sich öffnenden Tür

    34 Zentimeter reichen hierfür nicht aus (BGH, Urteil vom 3. Juli 1956 - VI ZR 59/55 -, juris).
  • BGH, 23.09.1960 - VI ZR 2/60

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit der im Vorbeifahren

    Nach dem Vertrauensgrundsatz brauchte die Klägerin aber nicht damit zu rechnen, dass die Tür mit einem plötzlichen Ruck erheblich weiter geöffnet würde, als zum Zwecke der Ausschau nach rückwärts erforderlich war (Entscheidung des erkennenden Senate vom 3. Juli 1956 - VI ZR 59/55, VersR 1956, 576 = VRS 11, 249; Floegel/Hartung, Straßenverkehrsrecht, 11. Aufl., § 1 StVO Rdn. 68).
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